ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen dieBestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Makler und über die Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes vom 11. Juni 1996. BGBL 262/59 sowie der Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler vom 29. Juni 1996. BGBL 297/96. Die Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Schreibens, sie gelten im Sinne des genannten Gesetzes(+Verordnung) zwischen unserer Firma und dem Empfänger  dieses Schreibens als vereinbart.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf  bzw. Zwischenvermietung oder- verpachtung vorbehalten.
  3.  Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen: für die Richtigkeit solcher  Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungs- oder   Verwaltungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet.
  4. Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotsstellung als anerkannt.
  5. Die Provisionspflicht entsteht mit Einigung zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene Objekt (Herstellung der Willensübereinstimmung), ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des schriftlichen Vertragsabschlusses. Sie entsteht unabhängig von einer Intervention unsererseits und bleibt auch bestehen, wenn eine solche Einigung rückgängig gemacht wird. Bei einseitigem Rücktritt haftet der Zurücktretende für die Gesamtprovision. Dasselbe gilt, wenn der Abschluss des Geschäftes vom Auftraggeber wider Treu und Glauben vereitelt wurde.
  6. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen  wird oder wenn und soweit ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird. Er entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt.
  7. Jede Weitergabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Wird ein Vertrag ohne unsere Zustimmung

    a) über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Empfänger unseres Angebotes, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem dieser Empfänger das angebotene Objekt weitergegeben hat,
    b) nicht  mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluss von diesem Interessenten bekanntgegeben wurde
    so haftet der Empfänger dieses Angebotes bzw. unserer  Auftragsbestätigung für die uns hierdurch entgangene Vermittlungsprovision.
     
  8.  Wenn ein Alleinauftrag erteilt ist, gelten zusätzlich noch folgende  Bedingungen:
    a) der Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich aber stillschweigend um jeweils 1 Monat, wenn er nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird. (Maximale Laufzeit 6 Monate).
    b) Alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten sind an uns zu verweisen. Im Versäumnisfall haftet der Auftraggeber für die Gesamtprovision (Schadenersatzpflicht)
    c) Die Gesamt-Provisionspflicht entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluß mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund verweigert, den Alleinauftrag widerruft oder das Geschäft alleine oder mit einem anderen Makler abschließt.
    d) Nach Ablauf der Frist des Alleinauftrags gilt der Auftrag als gewöhnlicher Auftrag bis zu dessen Widerruf weiter.
     
  9. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  10. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.
  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.